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Produktionssteigerung bei Wasserkraftwerken

Aktuelles

Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Die entsprechende Verordnung des Bundesrates ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die Verordnung gehört zu den verschiedenen Massnahmen, die der Bundesrat eingeleitet hat, um das Risiko eines Energieengpasses in diesem Winter zu minimieren. Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen.

Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen. Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 GWh. Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig ein.

(Bild: Manuel Pestalozzi)