Energieetikette für Personenwagen hat sich geändert
Die Energieetikette informiert an einem Autokauf Interessierte über Energieeffizienz und CO₂-Emissionen bestimmter Modelle. Seit dem 1. Januar 2023 liegt ihr eine neue Berechnungsmethode zugrunde.
Für Neuwagen mit einem Gewicht von bis zu 3'500 kg und maximal neun Sitzplätzen ist die Energieetikette obligatorisch. Sie zeigt die wichtigsten Informationen über das Modell (Antriebsart, Leistung und Leergewicht), den Verbrauch und die CO₂-Emissionen. Vor allem aber ordnet sie das Fahrzeug einer Energieeffizienzkategorie zwischen A und G zu. Dies ermöglicht es Interessierten, eine Kaufentscheidung aufgrund der Energieeffizienz des Fahrzeugs zu treffen. Die neue Methodik zur Einstufung basiert auf dem aktuell gültigen CO₂-Zielwert von 118 g/km. Dieser Wert wird in das Primärenergie-Benzinäquivalent (PE-BÄ) umgerechnet und definiert die Grenze zwischen den Kategorien B und C. Die weiteren Grenzen werden mit einem Auf- oder Abschlag von +/-20% festgelegt.
(Bild: EnergieSchweiz)