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Ersatzpflicht für Ölheizungen ab 2035 in Basel geplant

Aktuelles

Im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt wurde Motion verabschiedet, die eine Ersatzpflicht für fossile Heizungen per 2035 festschreiben will.

In der Motion beauftragt die Spezialkommission Klimaschutz den Regierungsrat, eine Ersatzpflicht für fossile Heizungen per 2035 vorzusehen. Dabei soll für die Eigentümerschaft kein finanzieller Nachteil entstehen. Der Regierungsrat soll deshalb Unterstützung für einen vorzeitigen Heizungsersatz bieten, unter anderem durch eine Restwertentschädigung unvollständig amortisierter Investitionen fossiler Heizungen aus dem Förderprogramm für Eigentümerschaften. Gemäss onlinereports.ch wollte die Regierung den Vorstoss nicht entgegennehmen, weil sie das Ende für Öl- und Gasheizungen erst auf das Jahr 2040 festlegen wollte. Nach einer mehrstündigen Debatte überwies der Grosse Rat am 16. Dezember 2021 aber die Motion mit 60 Ja zu 33 Nein bei drei Enthaltungen deutlich.