Zurück zur Übersicht

Vernehmlassung zum revidierten CO₂-Gesetz

Aktuelles

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO₂-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Er verzichtet auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen haben und setzt auf gezielte finanzielle Anreize.

Die neue Vorlage führt bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter. Um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen, verzichtet sie auf neue Abgaben. Der Bundesrat setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden. Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen. Hinzu kommen jährliche Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, für das Umrüsten der Busflotten im Orts- und Regionalverkehr auf Elektroantrieb oder für die Risikoabsicherung beim Ausbau von Fernwärmenetzen. Die Vorlage geht insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral sind.