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Strom-Reservenbildung

Aktuelles

Der Bundesrat richtet ab dem nächsten Winter eine Wasserkraftreserve ein und plant Reserve-Kraftwerke. Letztere sollen als «zweite Versicherungslösung» die Wasserkraftreserve optimal ergänzen.

Die Massnahme zur Wasserkraftreserve sieht vor, dass Speicherkraftwerksbetreiber gegen Entgelt eine bestimmte Menge Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Wasserkraftreserve soll auf dem Verordnungsweg eingeführt und später in die laufende Revision des Stromversorgungsgesetzes integriert werden. Bei den Reserve-Kraftwerken erhielt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag, Vorbereitungsarbeiten für eine allfällige Ausschreibung aufzunehmen. Die Gesetzesbestimmungen sollen den klimaneutralen Betrieb dieser «zweiten Versicherungslösung» gewährleisten.


Bild: Ne9218/Wikimedia Commons