Neue Emissions-Vereinbarung mit Kehrichtverbrennungsanlagen
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Der Bund und die Schweizer Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) haben die Vereinbarung zur Reduktion der CO₂-Emissionen der Branche erneuert. Die Betreiber verpflichten sich darin, bis 2030 Anlagen zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ in Betrieb zu nehmen.
Die neue Vereinbarung löst jene aus dem Jahr 2014 ab, die Ende 2021 auslief. Sie soll die Einführung von Technologien zur Abscheidung von CO₂ an Schweizer KVA und dessen Speicherung (CCS) vorantreiben. Damit kann die Schweiz ihre Vorreiterrolle im Bereich von CCS und Negativemissionstechnologien (NET) festigen. Das beim Bund für dieses Geschäft federführende Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hält es für wichtig, rasch Pilotprojekte und die industrielle Anwendung von NET und CCS-Anlagen zu initiieren.
Bild: KVA Linth