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Förderinstrumente im Revisionspaket des Bundesrates

Aktuelles

Der Bundesrat hat Ende März die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Sie dauert bis zum 8. Juli 2022. Das Revisionspaket stärkt die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist für Anfang 2023 geplant.

Neu gibt es Investitionsbeiträge auch für Windenergie- und Geothermieanlagen. Bei Wasserkraft- und Biomasseanlagen wird dieses Instrument ausgeweitet. Für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch werden höhere Einmalvergütungen eingeführt, die teils durch Auktionen vergeben werden. Zudem wird ein Winterbonus für PV-Anlagen eingeführt. Für Biomasseanlagen gibt es neu das Instrument der Betriebskostenbeiträge.


Bild: DALIBRI/Wikimedia Commons