Vorschläge für Massnahmen bei einer Gasmangellage
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Der Bundesrat hat Ende August ein Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage vorgestellt. Das Konzept enthält Verordnungsentwürfe, mit denen Verbrauchseinschränkungen und Verbote sowie eine Kontingentierung von Einstoffanlagen geregelt werden.
Bei den in einem Notfall erwogenen Verbrauchseinschränkungen und Verboten geht es in diesem Konzept hauptsächlich um Komforteinbussen. Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürfen nicht wesentlich tangiert werden. Eine stufenweise Kontingentierung würde alle VerbraucherInnen betreffen, mit Ausnahme der geschützten VerbraucherInnen: Privathaushalte und die grundlegenden sozialen Dienste. Die Verordnungsentwürfe gingen am 31. August bei Kantonen, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen in eine dreiwöchige Konsultation.
Bild: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF