Mindestanforderungen für Schweissgeräte
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Das Bundesamt für Energie (BFE) erinnert aktuell an die Übernahme einer EU-Verordnung zu Schweissgeräten per 1. Januar 2021. Sie führt dazu, dass Schweissgeräte in Zukunft weniger Strom verbrauchen.
Dank der Verordnung stellen die Hersteller bessere Informationen etwa zum Verbrauch von Schweissdraht und Schutzgas zur Verfügung. Fortschritte gibt es auch bei der Lebensdauer: So wird es einfacher, Schweissgeräte zu reparieren, und die einzelnen Bestandteile zu entsorgen beziehungsweise zu verwerten.
(Bild: Shutterstock/BFE)