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Kanton Bern hat revidiertes Energiegesetz

Aktuelles

Im Kanton Bern gilt seit dem 1. Januar das revidierte Energiegesetz. Es will auf Anreize statt Vorschriften setzen. Dies soll dem Kanton helfen, seine Klimaziele und jene des Bundes zu erreichen.

Ganz ohne neue Vorschriften scheint es allerdings doch nicht zu gehen; die wichtigsten Änderungen bei Neubauten sind die gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE), die Eigenenergienutzung und Solarpflicht sowie die Bereitstellung oder Vorbereitung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die wichtigsten Änderungen bei bestehenden Gebäuden sind die Meldepflicht bei einem Heizungsersatz und die Entfernung von Elektroboilern, sofern sie nicht mit Solarenergie aufgeheizt werden. Mit dem revidierten Energiegesetz werden ferner die Kompetenzen der Gemeinden ergänzt und an die gewichtete Gesamtenergieeffizienz angepasst. Gemeinden können für Gesamtüberbauungen neu eine gemeinsam gewichtete Gesamtenergieeffizienz vorschreiben.

(Bild: Sandstein/Wikimedia Commons)