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UREK-N für markanten Ausbau der erneuerbaren Energien

Aktuelles
UREK-N für markanten Ausbau der erneuerbaren Energien

Die Energiekommission des Nationalrates (UREK-N) hat die Rahmenbedingungen für Wasserkraft-, Windenergie- und Solarenergie-Anlagen von nationaler Bedeutung definiert. Der Wunsch nach dem markanten Ausbau wird dabei von einem einen Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen begleitet.

Bei dem vom UREK-N vorgeschlagenen Kompromiss sollen im Gegensatz zum Beschluss des Erstrates Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen bleiben (17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung). Mit 18 zu 6 Stimmen hat die Kommission entschieden, dass neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen hier eine Ausnahme sein sollen, und somit grundsätzlich für eine Nutzung infrage kämen. Dies soll auch für Werke im Zusammenhang mit der ökologischen Gewässersanierung gelten, wenn damit ein ökologischer Mehrwert geschaffen wird. (Bild: Whgler/Wikimedia Commons)