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Swissolar zum Energie-Mantelerlass

Aktuelles
Swissolar zum Energie-Mantelerlass

Der Nationalrat hat am 15. März den Mantelerlass zur Energie-Gesetzgebung zu Ende beraten und diesen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Der Branchenverband Swissolar begrüsst die verabschiedeten Beschlüsse, nimmt aber noch Hürden wahr, die er beseitigt haben möchte.

Bei einem Mantelerlass können Änderungen mehrerer Gesetze oder Verordnungen in einem Gesetz resp. einer Verordnung zusammengefasst werden. Swissolar nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Nationalrat in diesem Fall zahlreiche Massnahmen aus seinem 11-Punkteplan in die Gesetzgebung aufgenommen hat, etwa die ambitionierten Zubauziele für neue erneuerbaren Energien oder eine einheitliche Abnahmevergütung. Die Solarbranche setze alles daran, um eine notwendige Verdoppelung des jährlichen Zubaus von Photovoltaikanlagen zu bewältigen, beteuert der Branchenverband. Bemängelt am verabschiedeten Mantelerlass wird die Ablehnung des Vorschlags der vorberatenden Kommission, eine Kategorie «Solaranlagen von nationalem Interesse» einzuführen. Damit werde der Bau grosser alpiner Anlagen nach Ablauf der Frist bis Ende 2025 gemäss dringlichem Bundesbeschluss gefährdet. Swissolar setzt diesbezüglich auf die Differenzbereinigung mit dem Ständerat.

(Bild: Swissolar)