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Verordnungsänderungen zugunsten der Solaroffensive

Aktuelles
Verordnungsänderungen zugunsten der Solaroffensive

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung beschlossen. Sie treten per 1. April 2023 in Kraft und sollen den Bau von Photovoltaik-Grossanlagen regeln.

Die Anpassungen ermöglichen die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes, die seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft sind (Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter, Solaroffensive). Sie betreffen unter anderem die Umsetzung von Artikel 71a des Energiegesetzes (Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus Photovoltaik-Grossanlagen). Weitere Grundsätze der Anpassungen sind der Zubau-Schwellenwert von 2 TWh, der Ausschluss von Fruchtfolgeflächen oder die Erteilung von Baubewilligung durch den Kanton.

(Bild: IG Saflischtal)