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Kanton Bern senkt Steuern für Solarstrom

Aktuelles
Kanton Bern senkt Steuern für Solarstrom

Ab 2023 gilt in den Kantonen Zürich und Freiburg das Nettoprinzip bei der Besteuerung von Solarstrom. Auch der Kanton Bern will mit der Steuergesetzreform 2024 das Bruttoprinzip fallen lassen.

Manche Kantone bestehen bei der Besteuerung von Solarstrom auf das Bruttoprinzip, wonach die volle Gutschrift für Solarstrom der Einkommenssteuer unterliegt; meist sind es nur wenige hundert Franken, die netto nicht ausbezahlt werden. Der Branchenverband VESE stellt diese Praxis in Frage, wobei es weniger darum geht, ein paar Duzend Steuerfranken zu sparen, als um den administrativen Aufwand, den zehntausende PV-Betreiber auf sich nehmen müssten, um es korrekt zu machen. Insbesondere in Stockwerkeigentümergemeinschaften mag die Diskussion über die steuerliche Handhabung so umständlich sein, dass manche PV-Anlagen nicht gebaut werden. Grössere Kantone haben ein Einsehen, es bleibt zu hoffen, dass die verbleibenden nachziehen.

(Bild: VESE)