Eckwerte des Gasversorgungsgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 in einer Aussprache die Eckwerte des neuen Gasversorgungsgesetzes (GasVG) definiert. Ziele sind unter anderem die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Transformation hin zu erneuerbaren Gasen.
Ein weiteres Anliegen ist eine Teilmarktöffnung, mit der sich klare Regeln für Haushalte und Grosskunden schaffen lassen. Im Zusammenhang mit der Förderung einer Transformation hin zu erneuerbaren Gasen gilt die Einführung einer Netzanschlusspflicht zugunsten von Biogasanlagen zu den Eckwerten. Zudem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, den Gasversorgern Mindestquoten für Gas aus erneuerbaren Quellen, einschliesslich Wasserstoff, vorzuschreiben. Schliesslich sollen die Netzbetreiber gemeinsam mit den Gemeinden und den Betreibern von Fernwärmenetzen festlegen, welche Leitungen in Zukunft noch benötigt werden und welche stillgelegt werden sollen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun die entsprechende Vorlage erarbeiten. Die Botschaft an das Parlament soll dem Bundesrat bis Ende August 2024 vorgelegt werden. (Bild: Martina Nolte / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de)