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Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Stromnetze

Aktuelles
Beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Stromnetze

Der Bundesrat hat Ende November das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze vertieft zu prüfen. Bis Ende März 2024 erwartet er eine Vernehmlassungsvorlage.

Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze («Strategie Stromnetze») gelten seit 2019 neue Rahmenbedingungen für den rascheren und koordinierten Ausbau der Stromnetze in der Schweiz. Viele Leitungsprojekte im Übertragungsnetz von Swissgrid brauchen aber auch jetzt noch rund 15 Jahre bis zur Realisierung. Massnahmen wie die Optimierung der bundesinternen Verfahrens- und Bereinigungsprozesse bei Projekten im Sachplan Übertragungsleitungen, gesetzliche Vorgaben zur Technologiewahl zwischen Freileitung oder Kabel, der Verzicht auf ein Sachplanverfahren für den Ersatz oder die Sanierung bestehender Leitungen auf bestehenden Trassees oder der Verzicht auf eine Plangenehmigung für Niederspannungsverteilnetze in Bauzonen sollen Abhilfe schaffen.

(Bild: Paebi/Wikimedia Commons)