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Beim Wind wird Gas gegeben

Aktuelles
Beim Wind wird Gas gegeben

Der Bundesrat hat eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, die auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wird. Damit werden die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt. Ziel ist es, die Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu beschleunigen.

Mit dem neuen Artikel 71c des Energiegesetzes sollen die Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen, beschleunigt werden. Für diese Anlagen muss der Kanton die Baubewilligung erteilen, der Rechtsweg gegen die Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, und Beschwerden ans Bundesgericht sind nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig.

(Bild: Userhelp.ch/Wikimedia Commons)