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Fehlende Voraussetzungen für Reservekraftwerk Birr

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Fehlende Voraussetzungen für Reservekraftwerk Birr

Der Bundesrat war nicht zum Erlass der Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk Birr (AG) berechtigt. Dies stellt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) nach der Beschwerde einer Anwohnerin fest.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst geprüft, ob für den Winter 2022/2023 eine schwere Mangellage bestand. Das zuständige UVEK vermochte dabei nicht darzulegen, auf der Grundlage welcher Annahmen der Bundesrat in Bezug auf die Versorgung mit elektrischer Energie eine schwere Mangellage angenommen hatte. Eine schwere Mangellage kann für das BVGer daher nicht als erstellt gelten. Die gesetzliche Voraussetzung für den Betrieb des Reservekraftwerks Birr war somit nicht gegeben. Das BVGer hält weiter fest, dass wirtschaftliche Interventionsmassnahmen verhältnismässig sein müssen. Dies macht eine Abwägung der berührten Interessen erforderlich. Auch diesbezüglich ist jedoch nicht ersichtlich, welche anderen Interventionsmassnahmen mit Blick unter anderem auf die Umweltauswirkungen des Reservekraftwerks Birr in Betracht gezogen worden waren. «Ich freue mich riesig über den Entscheid des Gerichts», lässt die Beschwerdeführerin aus Birr über Klimastreik Schweiz ausrichten, meldet der «Blick». Diese Organisation fordere nun, dass das fossile Reservekraftwerk umgehend zurückgebaut werde, da für dessen Existenz keine Grundlage bestehe.

(Bild: BFE)