Zurück zur Übersicht

Bundesgericht heisst Windpark-Beschwerde gut

Aktuelles
Bundesgericht heisst Windpark-Beschwerde gut

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den interkommunalen Teilnutzungsplan für den geplanten Windpark «Bel Coster» im Kanton Waadt gutgeheissen. Damit revidiert es einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, das 2022 ein anderes Urteil gefällt hatte.

An der Beschwerde beteiligten sich Helvetia Nostra, Paysage-Libre Vaud, SOS Jura, Vivre au Pied du Mont d'Or und die französische Gemeinde Jougne (France), deren Gebiet an jenes des grenznahen Projekts anstösst. Gemäss einer Pressemitteilung der Beschwerdeführenden gelangte das Bundesgericht zur Einsicht, dass die kantonalen Behörden die Anliegen des Naturschutzes nicht ausreichend untersucht haben. Das entsprechende Dossier müsse komplettiert werden. Die Projektverantwortlichen teilen mit, das beteiligte EVU Alpiq habe die entsprechenden Studien bereits in Auftrag gegeben. Es gelte jetzt, mit allen Beteiligten nach Wegen zu suchen, um den Windpark voranzubringen.

(Bild: belcoster.ch)