Zurück zur Übersicht

Förderungsregime Heizungsaustausch angepasst

Aktuelles
Förderungsregime Heizungsaustausch angepasst

Im Förderprogramm «Klimaprämie» von Energie Zukunft Schweiz (EZS) können Wärmepumpen unter 50 kW, die eine Ölheizung ersetzen, wieder gefördert werden, meldet die Stiftung KliK.

Die KliK-Partnerorganisation Renera hat im Zusammenhang mit ihren Energie Zukunft Schweiz (EZS)-Förderprogrammen mitgeteilt, dass es mit den neuen Referenzpreisen (Energiepreisen) beim Förderprogramm «Klimaprämie» eine Änderung gibt: Seit dem 1.4.2024 können Wärmepumpen in von den Eigentümerinnen genutzten, nicht vermieteten Liegenschaften unter 50 kW wieder gefördert werden, wenn sie eine Ölheizung ersetzen. Es gibt keine Untergrenze für Wärmepumpen in vermieteten Liegenschaften und für Holzheizungen. Wärmepumpen, die eine Erdgasheizung ersetzen und dem Eigenverbrauch dienen, müssen weiterhin mindestens eine Leistung von 50 kW haben, um förderberechtigt zu sein. In den Kantonen BS, GE, GL, NE und ZH gelten besondere gesetzliche Vorgaben zum Heizungsersatz. Es empfiehlt sich eine Beratung durch EZS.

(Bild: Stiftung KliK)