Solarpflicht für grosse Dächer im Kanton Zürich geplant
Eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen und ein neuer Förderfonds für saisonale Energiespeicherung – damit will der Regierungsrat die erneuerbare Stromproduktion im Kanton Zürich steigern und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit insbesondere im Winter leisten.
Der Regierungsrat sieht eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen vor. Geeignete Dächer, die grösser sind als 300 m2, sollen künftig vollflächig zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Pflicht soll für Neubauten und bestehende Gebäude gelten. Bei Letzteren muss die Solaranlage bei einer Dachsanierung oder bis spätestens 2040 erstellt werden. Um die Stromversorgung im Winter zu sichern, braucht es auch Lösungen für die saisonale Energiespeicherung. Verschiedene Speichertechnologien sind bereits vorhanden, aber meist noch nicht marktreif. Mit einem Förderfonds will der Regierungsrat einen Beitrag leisten, dass sich diese Technologien in Richtung Marktreife entwickeln können. Der Förderfonds soll durch eine Abgabe von höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde bezogenen Stroms geäufnet werden. Die entsprechende Gesetzesrevision geht bis Ende November in die Vernehmlassung.
(Bild: Kanton Zürich)