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Swissolar begrüsst EnFV- und EnV-Änderungen

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Swissolar begrüsst EnFV- und EnV-Änderungen

Am 20. November hat der Bundesrat die Energieförderverordnung (EnFV) sowie Teile der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung revidiert. Die Änderungen, die per 1.1.2025 in Kraft treten, werden vom Verband der Solarbranche begrüsst.

Die wichtigen Punkte bei den Anpassungen sind für Swissolar die Anpassungen bei der Einmalvergütung, die Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) und die Abgeltung für Netzverstärkungen. Der Branchenverband sieht in ihnen wichtige Weichenstellungen für den Schweizer Solarausbau. Für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zentral seien allerdings die Mindestvergütungen für den ans Netz abgegebenen Strom, die erst im 1. Quartal 2025 geregelt und per 1.1.2026 in Kraft treten sollen. Swissolar appelliert an den Bundesrat, dabei die Wirtschaftlichkeit aller Gebäude- und Anlagekategorien angemessen zu berücksichtigen, damit der notwendige Ausbau nicht ausgebremst wird.

(Bild: Swissolar/Dominic Nahr)