Gasversorgung und Wettbewerb
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Aufgrund der vom Ukrainekrieg ausgelösten Versorgungskrise erlaubte der Bundesrat 2022 der Gaswirtschaft den gemeinsamen Einkauf. Die Wettbewerbskommission (Weko) erhob Einwände, was zu Verzögerungen führte. Ein parlamentarischer Vorstoss möchte die Zuständigkeit nun direkt ans Bundesamt für Energie (BFE) delegieren.
Gemäss der geltenden Gesetzesgrundlage sind heute mehrere Stellen für die Regulierung der Gasbeschaffung verantwortlich: neben dem BFE auch die Weko sowie der Preisüberwacher, schreibt die NZZ in einem Artikel. Kommt die vorgeschlagene Änderung in der parlamentarischen Beratung tatsächlich durch, würde sich die Situation im Gasmarkt grundlegend ändern. Die in der Kommission vorgeschlagene Formulierung hätte zur Folge, dass die Weko bei wichtigen Fragen im Gasmarkt nicht mehr zuständig wäre.
(Bild: Wikimedia Commons)