Kompensationsmechanismus nur bis 2030 gesichert
Die Stiftung KliK ist nicht zufrieden: Ihr Ziel, den Kompensationsmechanismus in der CO₂-Verordnung über 2030 hinaus zu verankern und damit Planungs- sowie Investitionssicherheit für Klimaschutzprojekte im In- und Ausland zu erhalten, hat sie vorerst nicht erreicht.
Rückwirkend auf den Jahresbeginn hat der Bundesrat im April die Umsetzungsbestimmungen zum CO₂-Gesetz in Kraft gesetzt. Wie sich bereits abgezeichnet hatte, müssen im laufenden Jahr 25 Prozent der CO₂-Emissionen aus der Nutzung fossiler Treibstoffe kompensiert werden. Danach steigt der Prozentsatz jährlich um 5 Prozentpunkte auf 50 Prozent im Jahr 2030. Der Bundesrat konnte sich nicht, wie von der Stiftung KliK gefordert, dazu durchringen, den Kompensationssatz bis 2035 festzulegen. Die Chance, die Umsetzung wirksamer Klimaschutzprojekte in der Schweiz und im Ausland mittels eines längerfristigen Investitionsrahmens zu fördern, wurde aus ihrer Sicht somit verpasst. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erklärt sich die Stiftung KliK entschlossen, weiterhin alles daran zu setzen, substanzielle Beiträge zum Klimaschutz in der Schweiz und im Ausland zu leisten.
(Bild: Stiftung KliK)