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Bundesgerichtsentscheid gegen Solarzellen in Ortsschutzgebiet

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In Schänis (SG) muss eine auf dem nordöstlichen Schrägdach eines Mehrfamilienhauses ohne Baubewilligung installierte Aufdach-Photovoltaikanlage nach einem Bundesgerichts-Urteil wieder entfernt werden. Der Ortsschutz kam ihr in die Quere.

Ein erstes Baugesuch für die Installation einer Photovoltaikanlage wurde abgewiesen, nachdem das Amt für Kultur des Kantons St. Gallen die Zustimmung verweigert hatte. Ebenso verfuhren die Behörden mit einem zweiten Baugesuch einer neuen Variante. Der Eigentümer installierte die Anlage trotzdem, rekurrierte und zog den Fall bis ans Bundesgericht weiter. Schänis besitzt gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ein Ortsbild von nationaler Bedeutung.

(Bild: Jakob Kuratli, sanktgallus.net)