Geplante Anpassung der Biogasförderung
Aktuelles
Für bestehende Biogas-Anlagen, bei denen die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ausläuft, bestehen finanzielle Herausforderungen. Der Weiterbetrieb oder auch Investitionen in Erneuerungen und Erweiterungen lohnen sich für diese Anlagen in einigen Fällen nicht. Vor diesem Hintergrund prüft der Bund derzeit Anpassungen am Förderregime.
Die Anpassungen in Prüfung umfassen Ansätze für Sanierungen/Erweiterungen wie Neuanlagen, die Harmonisierung der Bonuskategorien der Betriebskostenbeiträge und der gleitenden Marktprämie, eine maximale Transportdistanz für nicht-landwirtschaftliche Substrate (Co-Substrate) von 50 Kilometern oder die leichte Erhöhung von Betriebskostenbeiträgen für alle landwirtschaftlichen Anlagen. Diese Massnahmen sollen mit einer Revision der Energieförderverordnung per 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Diese geht im Frühling 2026 in die Vernehmlassung.
(Bild: Energeiaplus)