Zurück zur Übersicht

Geplante Anpassung der Biogasförderung

Aktuelles

Für bestehende Biogas-Anlagen, bei denen die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ausläuft, bestehen finanzielle Herausforderungen. Der Weiterbetrieb oder auch Investitionen in Erneuerungen und Erweiterungen lohnen sich für diese Anlagen in einigen Fällen nicht. Vor diesem Hintergrund prüft der Bund derzeit Anpassungen am Förderregime.

Die Anpassungen in Prüfung umfassen Ansätze für Sanierungen/Erweiterungen wie Neuanlagen, die Harmonisierung der Bonuskategorien der Betriebskostenbeiträge und der gleitenden Marktprämie, eine maximale Transportdistanz für nicht-landwirtschaftliche Substrate (Co-Substrate) von 50 Kilometern oder die leichte Erhöhung von Betriebskostenbeiträgen für alle landwirtschaftlichen Anlagen. Diese Massnahmen sollen mit einer Revision der Energieförderverordnung per 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Diese geht im Frühling 2026 in die Vernehmlassung.

(Bild: Energeiaplus)

Biogenic raw materials such as manure are unloaeded and stored in the pre-pit for further processing at the biogas plant for further processing at the biogas plant of BIEAG Biomasse Energie AG in Hueneberg, in the canton of Zug, Switzerland, on May 2, 2017. In the biogas plant Huenenberg, biomass from the region is fermented in two fermenters. Biogenic wastes from the region are used to produce electricity and heat. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Biogene Rohstoffe wie Mist werden von einem Traktor zur spaeteren Weiterverarbeitung in der Vorgrube abgeladen, aufgenommen in der Biogas-Anlage der BIEAG Biomasse Energie AG in Hueneberg, Kanton Zug, am 2. Mai 2017. In der Biogas-Anlage Huenenberg wird Biomasse aus der Region in zwei Fermentern vergaert. Aus biogenen Abfaellen der Region wird Strom und Waerme nachhaltig produziert. (KEYSTONE/Gaetan Bally)