Das Haus, die Photovoltaik und die Waldkiefer
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Darf für Solarstrom ein Baum gefällt werden? Das Verwaltungsgericht Berlin sagte in einen spezifischen Fall nein. Am Ende überwog in seiner Abwägung das öffentliche Interesse am Erhalt des Baums, einer rund 50jährigen Waldkiefer. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen. tageschau.de berichtete.
Gegner des Vorhabens, den Baum zwecks Erhöhung der Ausbeute an Solarstrom zu fällen waren Vertreter des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, unter anderem Mitarbeitende aus dem Umwelt- und Naturschutzamt. Der Bezirk wird von den Grünen geführt. Das Gericht meinte in seiner Abwägung, die Einbussen bei der Stromproduktion seien vergleichsweise gering und auch die wirtschaftlichen Nachteile für den Kläger spielten dabei keine Rolle. Sie seien kein öffentlicher Belang.
(Bild: tagesschau.de)