Netzdienliche Ladeinfrastrukturen – Praxisversuch soll Mehrwerte aufzeigen
Die Innovationsgruppe Elektromobilität mit dem Thema «Netzdienliche Ladeinfrastrukturen» hat am 21. November 2022 beschlossen, einen Praxisversuch zu lancieren. Mit 1000 Elektro-Autos soll in diesem nachgewiesen werden, dass mit Hilfe der Batterie-Kapazität der Fahrzeuge die Netzstabilität verbessert und die Versorgungssicherheit gestärkt werden kann. Für den Praxisversuch ist eine Ausnahmebewilligung vom StromVG («sandbox») erforderlich.
Die Leistungsbewirtschaftung der Aufladung von Elektrofahrzeugen ist in einem Mehrparteiengebäude bereits eine Selbstverständlichkeit. Eine solche Bewirtschaftung ist auch im Quartier (Netzebene 7) sinnvoll und erlaubt es, die Kapazitäten im Netz besser zu nutzen. Mit einem bi-direktionalen Betrieb ist zudem auf dieser Ebene eine Bewirtschaftung der lokal produzierten Energie möglich. So kann tags produzierter Solarstrom nachts im Quartier genutzt werden, bei welchem die Fahrzeugbatterien als virtuelles Kraftwerk die Energie einspeisen.
Der Betrieb von Batterien im Netz ist mit den gesetzlichen Vorgaben (StromVG) eingeschränkt: Die Netzabgabe, welche zweimal bezahlt werden muss, nämlich bei der Speicherung und bei der Abgabe der Energie, verschlechtert die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Batterien im Netz erheblich. Mit dem Ziel, innovativen Technologien eine Chance zu geben und Erfahrung im Hinblick auch eine Gesetzesrevision zu sammeln, erlaubt das StromVG ab 1.1.2023 sogenannte «sandbox». Am Workshop wurden durch eine Vertreterin des Bundesamtes für Energie die Bedingungen vorgestellt, welche an eine «sandbox» gestellt werden. Eine solche würde den geplanten Praxisversuch der Innovationsgruppe ermöglichen.
In der Gruppe wurde durch Marco Piffaretti die Idee eines Praxisversuches vorgestellt. Ziel ist, mit 1000 Elektrofahrzeugen (Elektroautos) den Mehrwert der Fahrzeuge für das Elektrizitätsnetz unter Beweis zu stellen. Angestrebt wird im Praxisversuch, den Nutzen für alle Netzebenen aufzuzeigen und zu diesem Zweck verschiedene Netzbetreiber in den Versuch einzubinden. Für die Bewirtschaftung der Batteriekapazität stehen Fahrzeugflotten im Vordergrund. Es können dies physisch vorhandene Flotten sein oder virtuelle Flotten, welche beispielsweise durch einen Verband wie der TCS gebündelt werden.
Die Innovationsgruppe hat beschlossen, einen entsprechenden Antrag für eine «sandbox» einzureichen und wird im Januar 2023 mit einem «call of interest» Interessenten zur Mitwirkung im Praxisversuch einladen.